Gesetze & Verfügungen
Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die „Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege“ aktualisiert und auf seiner Webseite veröffentlicht. Zu den Themen Besteuerung, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Vergütung und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wird darin informiert. Auch Erläuterungen zur Pflegeerlaubnis und weiterführende Links sind Bestandteil dieser Veröffentlichung vom 11. Februar 2022. Diese können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) mit Änderungen durch das Kinderförderungsgesetz
as Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) wurde mit dem Hessischen Kinderförderungsgesetz geändert, welches am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Ab 2014 ist die Landesförderung direkt im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (§ 32a HKJGB) enthalten.
Alle wichtigen Informationen und viele Dokumente zum Hessischen Kinderförderungsgesetz finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter folgendem Link.
Das HKJGB können Sie HIER abrufen.
Die „Erläuterungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung“ (Stand 01.07.2020) finden Sie HIER.
Die Broschüre „Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)“ mit einem Überblick für die Fachpraxis ist HIER hinterlegt.
Wenn Sie gerne Kindertagespflege werden möchten, finden Sie hier Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.