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Fachdienste in Hessen

Kindertagespflege in Hessen ist durch Vielfalt geprägt. Das betrifft sowohl die Kindertagespflegestellen, als auch die Trägervielfalt und die regionalen Strukturen vor Ort. In Hessen gibt es 33 Jugendamtsbezirke, d.h. in jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt gibt es ein Jugendamt, welches für Kindertagespflege zuständig ist und sich um Erlaubnis, die laufende Geldleistung sowie Beratung und Begleitung kümmert. Zusätzlich bieten viele freie oder auch kommunale Träger weitere oder ergänzende Angebote für Kindertagespflege an, z. B. Qualifizierung oder Vermittlung von Betreuungsplätzen.

Um den qualitativen Ausbau von Kindertagespflege in Hessen zu unterstützen, bieten das HKTB unterschiedliche Angebote zur Information, Übersicht und hessenweiten Vernetzung an.

Unter dieser Rubrik finden Sie eine übersichtliche Darstellung der zuständigen Fachdienste in Hessen mit entsprechenden Verlinkungen zum Internetauftritt des jeweiligen Trägers. Außerdem eine Fachdienstliste als PDF-Format, mit den regionalen Ansprechpersonen sowie Hinweisen zu den konkreten Aufgabengebieten in der Kindertagespflege.

Hinzugekommen ist eine Hessenkarte (Stand September 2021), so dass Sie leicht erkennen können, wo der jeweilige Träger in Hessen verortet ist.

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Wichtiger Hinweis: Der Link ist nicht Teil der Website des HKTB und öffnet eine "Google Maps"-Karte des Anbieters Google Ireland Limited in einem eigenen Browser-Fenster. 


Fachdienste – Definition öffentlicher und freier Träger

Für das, was landläufig als „Jugendamt“ bezeichnet wird, ist juristisch gesehen der „örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ der korrekte Begriff.

Träger“ ist dabei ein Oberbegriff für Organisationen, die sich mit sozialer Arbeit befassen. Auf der örtlichen Ebene sind in der Regel die kreisfreien Städte und Landkreise öffentliche Träger.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind dazu verpflichtet, die im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) festgelegten Aufgaben für ihr Zuständigkeitsgebiet zu erfüllen. Sie richten ein Jugendamt ein, um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen. D.h., dass das Jugendamt genau genommen eine Abteilung des Jugendhilfeträgers darstellt. Einige Behörden verwenden für die mit der Kindertagespflege befassten Abteilungen andere Begriffe (z. B. „Fachdienst“ oder „Servicestelle“ o. ä.).

In unserer Übersichtsliste sind sowohl örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch Träger der freien Jugendhilfe gelistet, die wir alle als Fachdienste bezeichnen. 

Wenn Sie mehr über die Trägerstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe erfahren wollen, bietet die folgende Webseite eine kompakte Übersicht:

https://www.kinder-jugendhilfe.info/strukturen/traegerstrukturen-der-kinder-und-jugendhilfe

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