HKTB Logo

Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2023

230104_bild_sozialversicherung.png

Einen Kurzüberblick zu den Rechnungsgrößen der Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge der Einkommenssteuer in der Kindertagespflege für das Kalenderjahr 2023 finden Sie in diesem Beitrag.

Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Änderungen für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen:

Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1131,67 €.

Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 % = mindestens 160,11 €, zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % = mindestens 158,43 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,6% fällig.

In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 485,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,05% (mit eigenen Kindern), für Kinderlose 3,4%, d.h. 33,45 € bzw. 37,28 €.

Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 96,72 €.

Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2023 bei 10.908,00 €, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 21.816,00 €

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege, Beitrag vom 22.12.2022, Link.

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen