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Betriebsausgabenpauschale für Kindertagespflegepersonen erhöht

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Mit einem Schreiben vom 06.04.2023 hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, dass die Betriebsausgabenpauschale ab diesem Jahr von 300 Euro auf 400 Euro je Monat und je vollzeitbetreutem Kind angehoben wird. Die Freihaltepauschale wird auf 50 € erhöht. Die Änderung gilt für den Veranlagungszeitraum ab 2023.

Selbständig tätige Kindertagespflegepersonen können anstelle der tatsächlich nachgewiesenen Kosten eine monatliche Pauschale von bisher maximal 300 Euro und nunmehr ab 2023 400 Euro für jedes betreute Kind als Betriebsausgabe geltend machen. Informationen zur Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und damit zur Ermittlung des Gewinns aus der selbstständigen Tätigkeit in der Kindertagespflege finden Sie hier (Stand März 2023).

Für Kindertagespflegepersonen ist es in Bezug auf ihre Verdienstsituation wichtig, zu wissen, was sie am Ende des Monats in finanzieller Hinsicht erwartet. Zusammen mit der Steuerberaterin Cornelia Teichmann-Krauth hat das HKTB vor vielen Jahren einen Finanzplan (früher Wirtschaftsplan) für die Kindertagespflege entwickelt. Dieses Planungsinstrument unterstützt Fachberater*innen in ihrer Begleitung und Beratung von Kindertagespflegepersonen und umfasst alle relevanten Parameter, um den Verdienst einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters über das Jahr hinweg zu berechnen. Entsprechend der erhöhten Betriebsausgabenpauschale wird das HKTB den Finanzplan anpassen. Diesen stellt die Landesservicestelle anschließend den Fachberater*innen, die an der HKTB-Finanzplan-Schulung teilgenommen haben, zur Verfügung.

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