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Entwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz wurde beschlossen

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Das KiTa-Qualitätsgesetz wird Ende des Jahres 2022 das Gute-KiTa-Gesetz ablösen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu stärken und gemeinsame bundesweite Standards einzuführen.

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Bundesländer überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren.

Hierfür stellt die Bundesregierung für die Jahre 2023 und 2024 vier Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Die sieben Handlungsfelder sind:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Auf der Seite des BMFSFJ sowie im Infopaper können Sie mehr dazu lesen. 

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