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Erläuterungen zur Landesförderung wurden überarbeitet - aktueller Stand Oktober 2022

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Erläuterungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung nach dem HKJGB bieten Antragsstellenden u.a. einen Überblick zu Rechtsgrundlagen, Fördervoraussetzungen Antragswege sowie –termine, Nachweispflichten und Zahlungsmodalitäten. Sie werden vom vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration herausgegeben und bei Bedarf überarbeitet.

Wesentliche Änderungen betreffen aktuell den Bereich der Kindertageseinrichtungen. So müssen Fachkräfte im Anschluss der Ausbildung keine (BEP-)Fortbildung absolvieren, solange der Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Auch wurden die aktuellen Übergangregelungen, die bis Ende 2022 gültig sind, in Fördervoraussetzungen überführt.

Für den Bereich der Kindertagespflege ergeben sich keine Änderungen. Die grundlegenden Voraussetzungen für die BEP-Pauschale finden Sie hier:

 

Voraussetzungen für die BEP-Pauschale

  • Die Zahlung eines erhöhten Anerkennungsbetrags aufgrund Teilnahme der Kindertagespflegeperson an einer Fortbildung zum Bildungs- und Erziehungsplan muss in der Satzung des Jugendamtes festgelegt sein.
  • Eine Regelung muss (innerhalb oder außerhalb der Satzung) festlegen, dass die Fortbildung mindestens dreitägig sein muss und nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
  • Die BEP-Pauschale kann nur für Tagespflegepersonen beantragt werden, für die der erhöhte Anerkennungsbetrag in dem Jahr, für das die Förderung beantragt wird, auch tatsächlich gezahlt wird.
  • Die o. g. Voraussetzungen müssen ebenfalls zum 1. März des Förderjahres erfüllt sein, d.h. die Satzung muss gültig sein und jeder Tagespflegeperson, für die beantragt wird, muss zu diesem Termin nach der Satzung ein erhöhter Anerkennungsbetrag zustehen.

(aus Ergänzende Voraussetzungen für die BEP-Pauschale Tagespflege, S. 37)

 

Die aktualisierten Erläuterungen sind auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel auf der Seite „Kindertagesbetreuung“ veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Landesförderung für Fachdienste finden Sie hier.

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