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Isolationspflicht ist entfallen – Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung

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Die Hessische Landesregierung hat bereits am 23.11.2022 die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen aufgehoben. Für die Kindertagesbetreuung bedeutet dies, dass für alle Personen, Kinder und Erwachsene, kein Betretungsverbot im Falle eines positiven Tests besteht. Dennoch wird eine dringende Empfehlung ausgesprochen, sich freiwillig abzusondern.

Unverändert bleibt, dass kranke Kinder und auch kranke Erwachsene grundsätzlich nicht in die Kindertageseinrichtung oder in eine Kindertagespflege gehören.

Kindern und pädagogischem Fachpersonal bietet das Land weiterhin die Möglichkeit kostenlos zweimal wöchentlich Schnelltests durchzuführen. Die Testungen sind weder verpflichtend noch eine Voraussetzung für die Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung oder als Kindertagespflegeperson.

Weitere Informationen zu den Regelungen für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen hat das Land Hessen hier veröffentlicht.

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