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NEU! Das aktualisierte Hygienekonzept ist veröffentlicht

Von der aktuellen Rechtsgrundlage sind geltende Quarantäneregelungen sowie Testpflicht und Betreuung in konstanten Gruppen betroffen.

Die Einschränkung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz kann nur durch die zuständigen Behörden erfolgen. Dies betrifft auch Zugangsbeschränkungen, die über die Gesetzes- und Verordnungslage sowie über das Hygienekonzept des Landes hinausgehen.

Weitere wichtige Themen sind Umgang mit positiven Testergebnissen bei Kindern oder Beschäftigten, Betreuungsverbot und der Umgang mit Infektionsfällen in der Einrichtung.

Das aktuelle Hygienekonzept zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV- 2-Pandemie finden Sie HIER.

Was gilt wo? Aktuelle Regelungen auf einen Blick (Stand 08.02.2022) bietet das HMSI HIER

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