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„Starke Teams, starke Kitas“ und starke Kindertagespflege! Das beliebte Landesförderprogramm geht in die zweite Förderperiode

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Ziel des Förderprogramms ist es, die Personalstruktur in der hessischen Kindertagesbetreuung im Gesamten zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von multiprofessionellen Teams. Kindertagespflege findet auch Berücksichtigung mit bedarfsgerechten Maßnahmen. Pro öffentlich geförderter Kindertagespflegeperson kann eine einmalige Pauschale in Höhe von bis zu 1.000 Euro beantragt werden. Die Beantragung der Fördermittel läuft zunächst über die Jugendhilfeträger, diese können im Zeitraum 15. Juni bis zum 15. August 2025 einen Antrag einreichen. Sie erhalten entsprechend der Anzahl der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen zum 1. März 2025 ein Gesamtbudget. Die Antragstellung und Bewilligung erfolgen in digitaler Form.

Spätestens nach der Bewilligung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe rufen diese die öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen in ihrem Zuständigkeitsbereich zur Antragstellung auf.

Der Katalog an förderfähigen Maßnahmen hat den Schwerpunkt „Entlastungspotentiale“ und reicht von digitaler Ausstattung über die Finanzierung der Bereitstellung eines Praktikumsplatzes im Rahmen der Kindertagespflegequalifizierung hin zu Coaching, Supervision oder Konzeptionsbegleitung. Die Kindertagespflegepersonen können im Rahmen ihres Budgets die Maßnahmen gemäß Ziffer 6.2 auswählen, die sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit bestmöglich entlasten. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein.

Für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis der Kindertagespflegepersonen stehen auf der Webseite des Regierungspräsidiums Kassel entsprechende Musterformulare zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und den FAQs zum Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“. Außerdem können Sie sich auch per E-Mail an StarkeTeams(at)rpks.hessen.de wenden.

Hinweis: Diese Leistungen stellen einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahmen dar.

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