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Wichtige Änderungen 2025: Was Kindertagespflegepersonen jetzt wissen sollten

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Das Jahr 2025 bringt Neuerungen, die für Kindertagespflegepersonen von Bedeutung sind. Besonders hervorzuheben sind die Anpassungen in der Sozialversicherung sowie Änderungen im Steuerrecht.

Sozialversicherungs-Rechengrößen und Geringfügigkeitsgrenze

Die gesetzlichen Rechengrößen der Kranken- und Rentenversicherung wurden für 2025 neu festgelegt. Eine zentrale Änderung betrifft die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze, was insbesondere für selbstständige Kindertagespflegepersonen von Bedeutung ist.

Rechtsanwältin Iris Vierheller erklärt in ihrem Beitrag, welche Konsequenzen sich für die Sozialversicherungspflicht ergeben können und was beim Mindestlohn zu beachten ist. Lesen Sie den vollständigen Artikel HIER.

Steuerliche Neuerungen: Vorteile und Pflichten

Auch im Steuerrecht gibt es ab 2025 einige Änderungen, die Kindertagespflegepersonen direkt betreffen könnten:

  • Einführung der E-Rechnung: Müssen Sie als Kindertagespflegeperson elektronische Rechnungen ausstellen? Die Steuerberaterin, Cornelia Krauth klärt auf, was das konkret bedeutet und welche Anforderungen erfüllt werden müssen.
  • Höherer Abzug von Kinderbetreuungskosten: Eine gute Nachricht für alle Eltern: Der abziehbare Betrag für Kinderbetreuungskosten steigt. Dies kann Familien spürbar finanziell entlasten.

Den vollständigen Beitrag können Sie HIER abrufen. 

Beratung zu rechtlichen und steuerrechtlichen Themen

Steuerberaterin Cornelia Krauth und Rechtanwältin Iris Vierheller bieten in unserem Auftrag für Anfragende aus Hessen kostenfreie Beratungen an.  In dem Beratungsflyer erhalten Sie weitere Informationen zum Beratungsangebot.

Ferner bietet Iris Vierheller eine Online-Besprechung zu Einzelfragen im rechtlichen Bereich der Kindertagespflege an. Über das Angebot können Sie sich HIER informieren. 

 

 

 

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