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Zur Situation der Kindertagespflege: Statistische Zahlen, Gesetzesentwurf und offene Fragen

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Die Kindertagespflege verkleinert sich seit Jahren, ihre Zahlen sind rückläufig und die Gründe dafür sind vielschichtig, jedoch wenig diskutiert. Zwischen 2016 bis 2026 ist die Gesamtzahl der Kindertagespflegepersonen in Hessen von 2.930 auf 2.415 gesunken (- 17,6 %). Im selben Zeitraum ist auch die Zahl der betreuten Kinder von 9.884 auf 9.227 gesunken (-6,6 %)*¹, deutlich stärker als in der Kindertagesbetreuung insgesamt. Ein bloßer Verweis auf sinkende Geburtenzahlen greift zu kurz. Die Ursachen liegen tiefer: auch in Vergütung, Altersstruktur und Arbeitsbedingungen.

Besonders alarmierend ist der demografische Wandel innerhalb des Feldes: Der Anteil der über 60-Jährigen ist bundesweit von 9 Prozent (2014) auf 15 Prozent (2024) gestiegen und bildet inzwischen die zweitgrößte Altersgruppe, während der Anteil der unter 35-Jährigen von 19 auf 13 Prozent gefallen ist.*²

Dieser bundesweite Trend spiegelt sich auch in Hessen wider und zeigt dort teils noch schärfere Konturen. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen sinkt bereits seit ihrem Zwischenhoch 2017 (2.966) kontinuierlich und liegt 2026 bei 2.415: ein Rückgang um rund 19 Prozent. Bei den betreuten Kindern zeigt sich ein zweigeteiltes Bild: Nach einem Höchststand 2023 (11.038 Kinder) ist die Gesamtzahl bis 2026 auf 9.227 gefallen (-16,4%). Während die Zahl der U3-Kinder im Zehnjahresvergleich (seit 2016) sogar um 9,9 Prozent gestiegen ist, sind die Zahlen der älteren Altersgruppen regelrecht eingebrochen: bei den 3- bis unter 6-Jährigen um 48,8 Prozent, bei den 6- bis unter 14-Jährigen um 83,2 Prozent.*¹ Hessen bestätigt damit exakt jenen bundesweiten Befund aus dem Fachkräftebarometer, wonach sich die Kindertagespflege zunehmend auf die U3-Betreuung konzentriert, während sie als ergänzendes Angebot für ältere Kinder kaum noch eine Rolle spielt.*²

Die ausführliche Auswertung der hessischen Zahlen findet sich im separaten Beitrag „Kindertagespflege in Hessen – Zahlen vom 01.03.2026“.

Parallel zu den statistischen Daten hat der Bund nun jüngst den Referentenentwurf zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) veröffentlicht.*³

 

Stand Referentenentwurf SCQEG – aktuelle Entwicklung

Mit dem SCQEG beabsichtigt der Bund, das bisherige KiTa-Qualitätsgesetz abzulösen und erstmals bundesweit verbindliche Qualitätsstandards im SGB VIII zu verankern. Die formulierten Ziele sollen programmatisch für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen gelten: Abbau von Benachteiligungen, alltagsintegrierte Förderung von Sprache, Selbstregulation, Motorik und mathematischen Fähigkeiten sowie ein bundesweites Monitoring der Angebotsentwicklung und der kindlichen Entwicklungsstände.

Bei der konkreten Ausgestaltung der geplanten Standards zeichnet sich jedoch ab, dass Kindertagespflege bislang wenig Berücksichtigung findet. Als einziger Baustein, der direkt auf die Kindertagespflege zugeschnitten wäre, ist eine Erweiterung der Kriterien für die laufende Geldleistung vorgesehen: künftig sollen Alter und Förderbedarf der Kinder, Qualifikation der Kindertagespflegeperson, unmittelbare und mittelbare pädagogische Arbeitszeit sowie Fortbildungszeiten „leistungsgerecht“ in die Vergütung einfließen. Damit würde eine reale Lücke adressiert. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll diese Regelung allerdings frühestens zum 1. Januar 2032 greifen, fünf Jahre nach den vorgesehenen Vorgaben für Kitas.

Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (BVKTP) begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, kritisiert aber deutlich, dass Kindertagespflege „programmatisch als gleichwertig benannt, im normativen Teil jedoch deutlich hinter den Tageseinrichtungen zurückbleibt“. Sein Fazit: Kita werde zum Regelangebot, Kindertagespflege faktisch zum „zweitklassigen“ Angebot – obwohl beide Betreuungsformen im SGB VIII gleichgestellt sind.*⁴

 

Auch das Bundesnetzwerk der Kita-Fachkräfteverbände übt scharfe Kritik am Gesetzentwurf, wenn auch primär aus Kita-Perspektive: Es bemängelt eine test- und dokumentationslastige Umsetzung bei gleichzeitig sinkenden Bundesmitteln. Eine solche Unterfinanzierung könnte sich mittelbar auch auf den finanziellen Spielraum der Länder für die Kindertagespflege auswirken, da die Verteilung der Bundesmittel vollständig den Ländern überlassen bleiben soll.*⁵

 

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeanhörung, der frühesten Stufe des Gesetzgebungsverfahrens. Nach dem derzeit vorgesehenen Zeitplan müsste er noch den Kabinettsbeschluss, zwei Durchgänge im Bundesrat sowie drei Lesungen im Bundestag durchlaufen. Als Inkrafttreten ist aktuell der 1. Januar 2027 vorgesehen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren besteht somit noch Gelegenheit, die geplanten Regelungen nachzubessern. Aus fachlicher Sicht wäre eine deutlichere Berücksichtigung der Kindertagespflege wünschenswert.

 

Kindertagespflege in Hessen

Für Hessen besteht dennoch berechtigter Grund zur Zuversicht, und das nicht nur auf der Ebene der Absichtserklärung. Das Land hat sich bereits vor dem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zum  SCQEG auf den Weg gemacht, die Kindertagespflege dezidiert in den Blick zu nehmen:

 

Von 2023 bis 2025 führte das Hessische KinderTagespflegeBüro (HKTB) im Auftrag des Landes eine mehrteilige Zukunftswerkstatt mit Kindertagespflegepersonen, Eltern, Trägern und Fachberatungen durch, ergänzt durch eine vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) geförderte wissenschaftliche Studie der Prognos AG mit 549 befragten Kindertagespflegepersonen und 53 Trägern. Die Ergebnisse zeigen: rund ein Drittel der Befragten könnte das Berufsfeld in den kommenden Jahren aus individuellen, strukturellen oder wirtschaftlichen Gründen verlassen. Zugleich liefert die Studie konkrete Handlungsempfehlungen.*⁶

 

Hessen hat damit nicht nur frühzeitig Erkenntnisse über die Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Kindertagespflege gewonnen, sondern auch konkrete Ansatzpunkte für deren Weiterentwicklung. Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt und die Handlungsempfehlungen der Prognos-Studie bilden eine belastbare, aktuelle Grundlage und können unabhängig vom Zeitplan des Bundesgesetzgebers genutzt werden.  Gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Kindertagespflege wurden sie diskutiert und fließen bereits in konkrete Maßnahmen des Landes und des Hessischen KinderTagespflegeBüros (HKTB) ein: von der Stärkung von Netzwerken und der Gewinnung und Bindung von Kindertagespflegepersonen über Unterstützung bei Existenzgründung, Vertretungslösungen,  bis hin zur Weiterentwicklung von Qualifizierung und fachlichen Unterstützung von Fachberaterinnen und Fachberatern. Besonders hervorzuheben ist das kostenfreie, kurzweilige Online-Format für Kindertagespflegepersonen mit Informationen zu rechtlichen und steuerrechtlichen Themen, das auf große Resonanz stößt. Ebenfalls viel nachgefragt ist die Modulfortbildung „Von Anfang an gut beraten“, die für Fachberatungen Grundlagen und vertiefende Kenntnisse zur Beratung, Begleitung und Qualifizierung in der Kindertagespflege bietet und inhaltlich auf dem Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren in Hessen (BEP) aufbaut.

 

Zugleich wird die öffentliche Wahrnehmung der Kindertagespflege gezielt gestärkt, zum Beispiel mit der Schirmherrschaft der Ministerin Heike Hofmann für die Aktionswoche Kindertagespflege 2026. Die pädagogische Arbeit wird durch fachliche Impulse und praxisnahe Materialien gefördert: So wird derzeit die Broschüre „Pädagogik kompakt von A bis Z“ aktualisiert. Weitere Themen werden unter anderem in Zusammenarbeit mit den vom Land Hessen geförderten Fachstellen im Feld der frühkindlichen Bildung vertieft und bearbeitet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet 2026 das Thema „Gesunde und sichere Kindertagespflege“, zu dem verschiedene Veranstaltungen und Schulungsangebote geplant sind. Auch 2027 wird die Gesundheitsförderung ein zentraler Schwerpunkt bleiben.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist der „Landeskongress Kindertagespflege Hessen“ am 11. Dezember 2026. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und den Verantwortlichen aus der Fachpraxis sollen dort kommunale Handlungsfelder identifiziert, Umsetzungsideen erarbeitet und weitere relevante Themen für die regionale und landesweite Stärkung des Bildungsortes Kindertagespflege in den Blick genommen werden. Die Ergebnisse des Kongresses sollen 2027 in drei Regionaltagungen für Nord-, Mittel- und Südhessen aufgegriffen und in die Regionen getragen werden.

 

Wenn die Erkenntnisse der Prognos-Studie weiterhin konsequent in die Ausgestaltung der hessischen Kindertagespflege auf allen Ebenen und durch alle Beteiligten übersetzt und verfolgt werden, wird das Ergebnis eine nachhaltig gestärkte und zukunftsfähige Kindertagespflege sein. So entsteht Schritt für Schritt konkrete Praxis, mit dem gemeinsamen Ziel: eine starke Kindertagespflege, hohe Qualität und verlässliche Betreuung auch in Zukunft zu sichern.


Quellen*:

1. Hessisches Statistisches Landesamt, „Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege in Hessen zum Stichtag 1. März 2015 bis 2026“

2. Autorengruppe Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 (WiFF), Kap. 5, S. 88–98;

3. Referentenentwurf des BMBFSFJ zum SCQEG (Bearbeitungsstand 14.07.2026);

4. Stellungnahme des Bundesverbandes für Kindertagespflege e. V. vom 28.07.2026;

5. Bundesnetzwerk der Kita-Fachkräfteverbände, Stellungnahme vom 24.08.2026 (erzieherin.de);

6. Hessisches KinderTagespflegeBüro (Hrsg.): Abschlussbericht – Wissenschaftliche Studie zur

Gewinnung und Bindung von Kindertagespflegepersonen. Ergebnisse für das Bundesland Hessen (Prognos AG, 2025)

7. Heiko Krause: „Wie zukunftssicher ist die Kindertagespflege?“, Kleinstkinder 3/2026, S. 12–13;

8. Statistisches Bundesamt, Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

 

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