Änderungen des SGB VIII im Bereich der Kindertagespflege
Nachdem der Bundesrat am 7. Mai 2021 der Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt hat, kann das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz demnächst in Kraft treten.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht wichtige Änderungen u.a. für das SGB VIII vor, die zum Teil Regelungen zur Kindertagespflege enthalten.
Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich die Einbeziehung der Kindertagespflege zum Schutz des Kindeswohls. Ferner werden die persönliche und pädagogische Zuordnung in der Großtagespflege / Kindertagespflege im Verbund konkretisiert. Eine erfreuliche Veränderung ist zudem, dass begriffliche Anpassungen vorgenommen wurden. So wird "Tagespflege“ durchgängig in „Kindertagespflege“ geändert.
Die Rechtsanwältin Iris Vierheller hat im Auftrag des HessischenKindertagespflegebüros die wesentlichen Änderungen für die Kindertagespflege für Sie HIER zusammengefasst.