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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wer muss einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Alle Kindertagespflegepersonen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen, müssen sich beim zuständigen Finanzamt melden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Finanzämter fordern die Steuerpflichtigen in der Regel nicht zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auf. Die Abgabe muss eigenständig erfolgen. Der Fragebogen muss digital über ELSTER beim Finanzamt eingereicht werden.

Wann und wo muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben werden?

Die Meldung beim zuständigen Finanzamt muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen (Betreuung des ersten Kindes). Zuständig ist in der Regel das Finanzamt vor Ort, bei dem auch die Einkommensteuererklärung abgegeben wird.

Was ist der Zweck des Fragebogens?

Im Fragebogen werden alle für das Finanzamt erforderlichen Parameter, wie allgemeine Angaben, aber auch solche zu Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgefragt.

Anhand der im Fragebogen gemachten Angaben berechnet das Finanzamt, ob und in welcher Höhe quartalsweise Vorauszahlungen zur Einkommensteuer erhoben werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Höhe der Vorauszahlungen sowohl durch Sie als auch durch das Finanzamt jederzeit nach unten oder oben angepasst werden können. Wenn Vorauszahlungen festgesetzt werden, erlässt das Finanzamt einen Vorauszahlungsbescheid.

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