Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuern und ist gänzlich unabhängig von der Einkommensteuer zu betrachten. Sie ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt.
In der Regel sind die Leistungen, die Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Kindertagespflege erbringen, von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist, dass die Kindertagespflegeperson entweder eine Pflegeerlaubnis besitzt oder vom Jugendamt die Eignung festgestellt ist. Die Höhe der Umsätze haben keine Auswirkungen auf die Umsatzsteuerfreiheit.
Solche Kindertagespflegepersonen müssen keine Umsatzsteuererklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Die Umsatzsteuerfreiheit bedeutet auch, dass die Kindertagespflegepersonen in Rechnungen und Verträgen Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen müssen und dürfen. Umgekehrt können sie auch die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht als Vorsteuer abziehen.