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Reform der Pflegeversicherung - Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 01. Juli 2023

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© aluxum, Canva

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 3,4 %. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 %.

Die Beitragssätze der Arbeitnehmer variieren je nach Anzahl der eigenen Kinder. Ab dem zweiten Kind bezahlen Eltern künftig weniger für die Pflegeversicherung.

Die Einzugsstelle ist die Krankenkasse.

Die entscheidenden Ausführungen hat die Rechtsanwältin Iris Vierheller auf unserer Homepage https://hktb.de/service/rechtliche-themen/rechtliche-grundlagen/ (Punkt 5 und 7) aktualisiert.

Weitere Informationen zum Reform der Pflegeversicherung erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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