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Finanzplan für Kindertagespflegepersonen

Tagesmütter und -väter in Bezug auf ihre Verdienstmöglichkeiten und ihre Selbstständigkeit zu beraten, ist nicht immer einfach. Denn durch die unterschiedlichen Satzungen und Regelungen in den einzelnen Landkreisen und Städten sind Pauschalaussagen zum „Durchschnittsverdienst“ einer Kindertagespflegeperson nicht möglich.

Was „unterm Strich“ finanziell übrigbleibt, hängt neben der Einnahmensituation von individuellen Faktoren der jeweiligen Kindertagespflegeperson ab. Dazu gehören u. a. tatsächlich anfallende Ausgaben für die Kindertagespflege, die persönliche steuerliche Situation und anfallende Beiträge zur Sozialversicherung. Umso wichtiger ist es, den potenziellen, aber auch bestehenden Tagespflegeeltern transparent zu verdeutlichen, was sie in finanzieller Hinsicht erwartet.

Um für Fachberatungen dieses schwierige Thema zu vereinfachen, haben wir zusammen mit Frau Teichmann-Krauth einen Finanzplan (früher Wirtschaftsplan) für die Kindertagespflege entwickelt. Dieses Planungsinstrument umfasst in Form einer Excel-Tabelle alle relevanten Parameter, um den Verdienst einer Kindertagespflegeperson über das Jahr hinweg zu berechnen. Es ist individuell ausfüllbar im Hinblick auf Einnahmen, Kinderzahl und Betreuungsstunden sowie anfallenden Ausgaben. Der Finanzplan wird von uns kontinuierlich weiterentwickelt und jährlich an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.

Das Erstellen eines Businessplans ist Teil des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB). Ein Bestandteil dieses Businessplans ist der Finanzplan, quasi das Zahlenwerk zum Businessplan. Der Finanzplan des QHBs basiert auf dem Hessischen Finanzplan des Hessischen KinderTagespflegeBüros (HKTB). Beide Pläne sind nicht identisch, ähneln sich in ihrer Struktur aber sehr.

Der Finanzplan ermöglicht planvolles Vorgehen und kann einfach bei der Akquise von Kindertagespflegepersonen verwendet werden, um die Verdienstmöglichkeiten in der Kindertagespflege überschlagsmäßig aufzuzeigen - nicht nur während der Startphase. Darüber hinaus ist der Finanzplan unerlässlich für die Kalkulation, wenn Kindertagespflegepersonen in anderen Räumen betreuen.

Um Ihnen die nötige Interpretationskompetenz mit auf den Weg zu geben, bieten wir Schulungen für Fachberater*innen zum Finanzplan an. Diese Kleingruppenschulungen finden im Rahmen unseres Veranstaltungsangebotes statt. Darüber hinaus erhalten Sie in den nächsten zwei Jahren einen aktualisierten, an steuerliche und sozialversicherungsrelevante Parameter angepassten Finanzplan, der sie frisch aktualisiert ein weiteres Kalenderjahr in Ihrer Arbeit unterstützen wird. Im dritten Kalenderjahr laden wir Sie zu einer Auffrischungsschulung ein, damit Sie das Instrument Finanzplan zeit- und ressourcenschonend weiterhin für sich einsetzen können. Weitere Informationen finden Sie wie immer in unserem aktuellen Veranstaltungskalender.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir aus Kapazitätsgründen die Schulungen und den Programmservice ausschließlich für Fachberatungen und Multiplikator*innen anbieten können.

Hinweis: Das Hessische KinderTagespflegeBüro übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse des Wirtschaftsplans, da wir mögliche Eingabefehler nicht ausschließen können.

In der Akquise neuer Kindertagespflegepersonen kommt es im Laufe der Beratung der Punkt der Finanzierung.

"Was bleibt unterm Strich übrig?" ist eine nachvollziehbare Frage. Im Auftrag des HKTBs hat Cornelia Teichmann-Krauth den Nutzen des Finanzplans für Sie ausgearbeitet.

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Bei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (info(at)hktb.de) oder telefonisch (06181/400 724).

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